Der Begriff «Palliative» wird aus dem Lateinischen abgeleitet. Pallium bedeutet Mantel, palliare heisst so viel wie lindern. Care ist in der Übersetzung mit Achtsamkeit, Pflege, Sorgfalt, Umsicht, Zuwendung aufgelistet. «Palliative Care» wird als Begriff international verwendet und auch im nicht Englischen Sprachraum benutzt. Mit dem Ziel, die Palliative Care im schweizerischen Gesundheits- und Sozialwesen zu verankern, haben 2009 Bund und Kantone die «Nationale Strategie Palliative Care» verabschiedet. Damit soll in Zukunft für schwerkranke und sterbende Menschen der Zugang zu angepasster Medizin, Pflege und Begleitung geschaffen werden.

Palliative Care in der Altersmedizin

Die Bewohner einer Altersinstitution leiden häufig an verschiedenen chronischen Krankheiten. Man nennt dies Multimorbidität. Es gilt, den betagten Menschen nicht als Summe von Organstörungen zu betrachten und nicht jede Krankheit isoliert mit Medikamenten zu behandeln (was eine grosse Anzahl an Wirkstoffen mit allen Nebenwirkungen zur Folge hat). Die Indikation einer Intervention muss immer die Lebensqualität im Fokus behalten. Andererseits

dürfen keine Behandlungsoptionen nur aufgrund des Alters eines Bewohners vorenthalten werden.

Wann beginnt Palliative Care?

Prinzipiell dann, wenn eine unheilbare Krankheit diagnostiziert wird. In Pflegeheimen wird der Begriff vorwiegend in der «End of Life»-Phase angewendet. Wer kann oder soll palliative Leistungen als Mitglied eines Palliative-Care-Teams einbringen? Menschen welche sich dazu in der Lage fühlen oder eine entsprechende Ausbildung absolviert haben.

Regelung der organisierten Sterbehilfe

Die Frage, wie die medizinische Behandlung und Pflege des Menschen in der Endphase des Lebens aussehen soll, beschäftigt die Öffentlichkeit seit Jahren. Palliative Care lehnt den assistierten Suizid ab, mit dem Vorbehalt, dass es jedoch Situationen gibt, in denen die Autonomie des Menschen stärker gewichtet werden muss (SBK & FMH, 2001, S. 1ff). Der Stiftungsrat hat nach eingehender Diskussion beschlossen, dass ein Zutritts- und Hausverbot für Sterbehilfeorganisationen zum Alters- und Demenzzentrum St. Martin gilt (s. beiliegendes Reglement).

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